Macht und Mittel der Personalverantwortlichen
Arbeitsvertragliche Pflichten schliessen explizit Mobbing-Tatbestände,
d.h. ausgrenzende und krankmachende Verhaltensweisen am Arbeitsplatz aus.
Das Prinzip jeder Intervention ist kein kontradiktorisches Vorgehen, sondern eine
mediative Vorgehensweise. Die Schuldfrage wird nicht gestellt. Der Effekt eines
Tribunals wird vermieden!
Das wichtigste Ziel jeder Intervention ist die Ursache des Konflikts zu ermitteln.
Dies bedingt, sich auf den jeweiligen Einzelfall zu konzentrieren und schematische Reaktionen
zu vermeiden.
Die Beschwerde darf nicht zu Benachteiligungen der beschwerdeführenden Person
führen!
MitarbeiterInnen der mittlere Managementebene sollten zu einem salutogenetischen
Führungsstil verpflichtet werden. Führungskräfte so sensibilisiert für
die besondere Verantwortung im Rahmen der Mitarbeiterführung für Wohlbefinden
und Gesundheit der MitarbeiterInnen, werden Mobbing-Methoden selbst unterlassen und
zwischen den MitarbeiterInnen unterbinden.
Die Personalverantwortlichen verfügen über ein reichaltiges Instrumentarium,
um Verletzungen des Arbeitsvertrages, Verstösse und Mobbing-Tatbestände nach
geltenden Regeln zu sanktioieren.


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