Macht und Mittel der Personalverantwortlichen

Arbeitsvertragliche Pflichten schliessen explizit Mobbing-Tatbestände, d.h. ausgrenzende und krankmachende Verhaltensweisen am Arbeitsplatz aus.

Das Prinzip jeder Intervention ist kein kontradiktorisches Vorgehen, sondern eine mediative Vorgehensweise. Die Schuldfrage wird nicht gestellt. Der Effekt eines Tribunals wird vermieden!

Das wichtigste Ziel jeder Intervention ist die Ursache des Konflikts zu ermitteln. Dies bedingt, sich auf den jeweiligen Einzelfall zu konzentrieren und schematische Reaktionen zu vermeiden.

Die Beschwerde darf nicht zu Benachteiligungen der beschwerdeführenden Person führen!

MitarbeiterInnen der mittlere Managementebene sollten zu einem salutogenetischen Führungsstil verpflichtet werden. Führungskräfte so sensibilisiert für die besondere Verantwortung im Rahmen der Mitarbeiterführung für Wohlbefinden und Gesundheit der MitarbeiterInnen, werden Mobbing-Methoden selbst unterlassen und zwischen den MitarbeiterInnen unterbinden.

Die Personalverantwortlichen verfügen über ein reichaltiges Instrumentarium, um Verletzungen des Arbeitsvertrages, Verstösse und Mobbing-Tatbestände nach geltenden Regeln zu sanktioieren.
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