Grundsatzentscheidung in Sachen Mobbing
Das Landesarbeitsgericht in Erfurt/Thüringen hat unter dem Vorsitzenden Richter
Dr. P. Wickler im Verfahren 5 Sa 403/2000 wie folgt festgestellt:
Der "systematische Psychoterror" habe nicht nur die Menschenwürde verletzt,
sondern "in einer die Grenze zur strafbaren Körperverletzung berührenden
Weise auch seine seelische und körperliche Gesundheit"
Zermürbung mit dem Ziel, einen Beschäftigten aus dem Betrieb zu drä,ngen, als
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewertet und der Arbeitgeber
verpflichtet, Angestellte vor "Belästigungen durch Mitarbeiter oder Dritte" zu
schützen.
Diese einstweilige Verfügung gegen Mobbing hat Präzedenzcharakter im
Arbeitsgerichtsverfahren.
Die Urteilsbegründung der 5. Kammer des Thüringer Landesarbeitsgerichts zum
Thema "Mobbing" unter dem Aktenzeichen 5 Sa 403/2000 in der Entscheidung vom 10.04.2001
ist hier abrufbar:
Http://landesarbeitsgericht.thueringen.de/urteile/U5_40300.htm
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