Grundsatzentscheidung in Sachen Mobbing

Das Landesarbeitsgericht in Erfurt/Thüringen hat unter dem Vorsitzenden Richter Dr. P. Wickler im Verfahren 5 Sa 403/2000 wie folgt festgestellt:

Der "systematische Psychoterror" habe nicht nur die Menschenwürde verletzt, sondern "in einer die Grenze zur strafbaren Körperverletzung berührenden Weise auch seine seelische und körperliche Gesundheit"

Zermürbung mit dem Ziel, einen Beschäftigten aus dem Betrieb zu drä,ngen, als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewertet und der Arbeitgeber verpflichtet, Angestellte vor "Belästigungen durch Mitarbeiter oder Dritte" zu schützen.

Diese einstweilige Verfügung gegen Mobbing hat Präzedenzcharakter im Arbeitsgerichtsverfahren.

Die Urteilsbegründung der 5. Kammer des Thüringer Landesarbeitsgerichts zum Thema "Mobbing" unter dem Aktenzeichen 5 Sa 403/2000 in der Entscheidung vom 10.04.2001 ist hier abrufbar: Http://landesarbeitsgericht.thueringen.de/urteile/U5_40300.htm
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